Kurzkennzeichen
Was ist ein Kurzkennzeichen?
Ein Kurzkennzeichen, auch Kurzzeitkennzeichen oder 5-Tage-Kennzeichen genannt, ist ein Kennzeichen für alle Fahrzeugarten, welches 5 Tage nach seiner Anmeldung automatisch die Gültigkeit verliert. Im Gegensatz zum bekannten roten Kennzeichen, das nur gewerblichen Händlern zur Verfügung steht, ist das Kurzkennzeichen auch von Privatpersonen nutzbar. Es darf jedoch nur für Probefahrten, zur Überführung oder zur Vorführung des Fahrzeugs bei TÜV oder Dekra innerhalb Deutschlands verwendet werden. Das Kurzkennzeichen besitzt am rechten Rand eine gelb gefärbte Fläche, auf der drei Ziffern notiert sind, die das Ablaufdatum angeben.
Gebühren und Besonderheiten
Das Kurzkennzeichen darf nicht an mehreren Fahrzeugen im Wechsel benutzt werden, ist jedoch nicht ortsgebunden. Fahrzeuge, die mit einem solchen Kennzeichen unterwegs sind, müssen keine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung aufweisen und benötigen gleichzeitig auch keine Feinstaubplakette. Die Gebühren für das Kurzkennzeichen belaufen sich auf ungefähr 20 Euro zuzüglich der Kosten für die Versicherung. Die Versicherungskosten variieren dabei je nach Umfang der gewählten Versicherungsleistungen.