Kurtagegeld
Kurtagegeld
Wenn die Notwendigkeit einer stationären Kur zur Wiederherstellung der Gesundheit besteht, fallen für den gesetzlich Krankenversicherten Kosten an. Grundsätzlich muss dieser sich an den Kosten für medizinische Leistungen, Unterbringung und Verpflegung beteiligen. Das sogenannte Kurtagegeld kann ein großes Loch in die Geldbörse des Versicherten reißen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Kur durch die Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger bewilligt wurde. Ein niedriges Einkommen kann bei der gesetzlichen Krankenversicherung als Härtefall verstanden werden und somit kann der Eigenanteil reduziert werden. Gleiches gilt für Rehamaßnahmen, die der Rentenversicherungsträger übernimmt.
Kurtagegeld-Versicherung
Die Finanzierung des Kurtagegeldes kann unter Umständen eine hohe Eigenbelastung bedeuten. Hier kann eine Kurtagegeld-Zusatzversicherung die Kosten übernehmen. Dann zahlt die Kurtagegeld-Zusatzversicherung für jeden Kurtag bis zur Höhe des versicherten Tagessatzes für die vereinbarte Dauer der Kur. War die Erkrankung bereits länger vor Abschluss der Kurtagegeld-Versicherung bekannt, kann der Träger entscheiden, die Kosten nicht zu übernehmen.