Kuren GKV
Definition von Kuren GKV
Unter einer Kur versteht man eine Behandlungsmaßnahme, die mit dem Aufenthalt in einer speziellen Kurklinik einhergeht. Ist die ärztliche Notwendigkeit für einen solchen Aufenthalt in einer Kurklinik gegeben, werden die Kosten für diesen Aufenthalt durch die gesetzlichen Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen. Üblich ist bei vielen gesetzlichen Krankenversicherern jedoch ein Eigenanteil, mit denen sich der gesetzliche Versicherte an den Kosten der Kuren GKV zu beteiligen hat. Es werden also nicht die vollen Kosten erstattet, wie etwa in der Regel in einem privaten Vollversicherungstarif. Liegt keine medizinische Notwendigkeit vor, müssen die Kosten für den gesamten Kuraufenthalt komplett vom Versicherten übernommen werden.
Kostenübernahme durch private Versicherer
Ergänzend zum Anteil der gesetzlichen Krankenkassen ist es möglich, einen Zusatztarif für den Aufenthalt in einer Kurklinik abzuschließen. Im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung können Kuren bis zu einer maximalen Zahl von Tagen als Leistung eingeschlossen werden. Das bringt die Erstattung eines festen Betrags pro Kurtag mit sich.