Künstliche Befruchtung
Die künstliche Befruchtung
Die sogenannte In-vitro-Fertilisation (künstliche Befruchtung) ist eine Behandlungsmethode gegen Unfruchtbarkeit. Dabei werden reife Eizellen aus den Eierstöcken der Frau entnommen und in einer speziellen Lösung mit den Spermien des Mannes befruchtet. Die dadurch entstandenen Embryonen werden sodann in die Gebärmutter der Frau eingepflanzt.
Kostenerstattungspflicht der Krankenversicherung
Sowohl bei der GKV als auch bei der PKV gilt Folgendes: Die Partner müssen miteinander verheiratet sein und dürfen in der Regel bestimmte Altersgrenzen nicht überschritten haben. Die Maßnahme muss hinreichend geeignet sein, eine Schwangerschaft herbeizuführen. Vor Durchführung der Maßnahme muss deren medizinische Notwendigkeit gutachterlich festgestellt worden sein. Die künstliche Befruchtung darf nicht gegen deutsches Recht, insbesondere gegen das Embryonenschutzgesetz, verstoßen. Bei der GKV werden die Kosten nur zur Hälfte übernommen, die übrigen Kosten müssen zugezahlt werden. Auch werden nur drei Versuche finanziert. Die PKV übernimmt die Kosten hingegen voll; auch hier gibt aber bei mehreren Versuchen eine von der Rechtsprechung festgesetzte Kostenobergrenze.