Kinderkrankengeld (GKV)
Das Kinderkrankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung – was ist das?
Die Pflegebedürftigkeit eines kranken Kindes ist für erwerbstätige Eltern immer eine Belastung. Sollte ein Kind krank werden und es für keines der betreuenden Familienmitglieder die Möglichkeit geben, daheim zu bleiben, werden entweder Vater oder Mutter von der Arbeit freigestellt, um das Kind zu pflegen. Diese Pflegefreistellung kann pro Kind und Kalenderjahr bis zu 10 Tage in Anspruch genommen werden. Alleinerziehende können maximal 20 Tage in Anspruch nehmen. Die Pflegefreistellung ist für den Arbeitgeber verpflichtend und eine 100prozentige Lohnfortzahlung über 5 Tage muss vom ihm gewährleistet werden.
Wofür dient das Kinderkrankengeld?
Das Kinderkrankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll die Situation für Eltern eines pflegebedürftigen Kindes erleichtern. Sollte das Kind länger als 5 Tage pflegebedürtig sein, kann für weitere 5 Tage, bei Alleinerziehenden sogar für 15 Tage, Kinderkrankengeld beantragt werden. Die Pflegebedürftigkeit des Kindes ist dafür von einem Arzt nachzuweisen. Es werden 70 Prozent des Bruttoverdienstes und 90 Prozent des Nettoverdienstes erstattet.