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Jahresarbeitsverdienstgrenze

Versicherungspflicht und Krankenkassen

Die Jahresarbeitsverdienstgrenze entscheidet darüber, ob ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer weiterhin Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben muss oder ob dieser einen Wechsel zu einer privaten Krankenkasse vornehmen kann. Die Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr vom Bundesarbeitsministerium neu festgelegt. Als nicht mehr versicherungspflichtig gilt, wer als Angestellter in drei aufeinanderfolgenden Jahren ein bestimmtes Einkommen erzielt. Arbeitnehmer, die diesen Betrag nicht erreichen, sind in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert und können diese auch nicht verlassen. Zur Berechnung der Jahresarbeitsverdienstgrenze werden all diejenigen Einkünfte hinzugezogen, die regelmäßig aus einem Arbeitsverhältnis hervorgehen. Dazu zählen neben dem Arbeitsentgelt auch vermögenswirksame Leistungen, Sonderzahlungen wie das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und Vergütungen für den Bereitschaftsdienst des Personals in Kliniken. Fahrkosten oder Trennungsgeld werden in die Berechnungen nicht miteinbezogen.

Selbstständige sind meist nicht pflichtversichert

Selbstständige sind in der Regel nicht pflichtversichert. Das gilt auch, wenn sich deren Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsverdienstgrenze befindet. Daher ist es für Selbstständige meist günstiger, sich einer privaten Krankenkasse anzuschließen.