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Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Definition Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Der Begriff Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) beschreibt einen vom Gesetzgeber jährlich neu festgeschriebenen Eurobetrag, der über die Versicherungspflicht im Bereich der Krankenversicherung entscheidet. Da im Normalfall jeder Bundesbürger hier sowie auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig ist, wird mithilfe der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) der Zufluss zur Privaten Krankenversicherung geregelt. Ein Wechsel zu einem privaten Anbieter ist somit nur möglich, wenn durch das Einkommen sowie zusätzliche Bezüge (Mieten, Vermögenswirksame Leistungen) die JAEG überschritten wird.

Wechsel in die Private Krankenversicherung

Sollte für einen gesetzlich Versicherten durch Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) keine Versicherungspflicht mehr vorliegen und somit der Wechsel zu einem Privaten Krankenversicherer erwünscht sein, ist zusätzlich eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Wechselfrist einzuhalten. Diese Frist beträgt aktuell drei Jahre, wobei in diesem Zeitraum dauerhaft die JAEG durch den Versicherten überschritten werden muss. Erst hiernach ist der Wechsel in die Private Krankenversicherung uneingeschränkt möglich.