Jagdhaftpflichtversicherung
Die Jagdhaftpflichtversicherung – ein Muss für Jäger
Um in Deutschland einen Jagdschein zu erhalten ist es notwendig, eine entsprechende Jagdhaftpflichtversicherung nachzuweisen. Der Nachweis ist bei der zuständigen Behörde vorzulegen. Die Laufzeit bzw. die Versicherungszusage muss mindestens der Laufzeit des Jagdscheins entsprechen. Dieser Zeitraum kann bis zu drei Jahre betragen. Die Versicherung tritt für Schäden ein, die der Jagdscheininhaber bei der Jagd schuldhaft Dritten zufügt. Der Jäger haftet unbegrenzt für den von ihm verursachten Schaden, auch wenn der Schaden die gesetzlich vorgeschriebenen Summen übersteigt.
Auch für ehemalige Jäger – Summen gesetzlich vorgeschrieben
Auch wer nicht mehr aktiv jagen geht, muss den Nachweis über eine Jagdhaftpflichtversicherung erbringen, um die Waffen behalten zu dürfen. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Summe für Personenschäden liegt bei 500.000 Euro und für Sachschäden bei 50.000 Euro. Empfehlenswert ist es, eine Versicherung mit pauschal 5.000.000 Euro für Sach- und Personenschäden zu vereinbaren. Eine Jagdhaftpflichtversicherung beinhaltet in vielen Fällen auch eine Tierhalterversicherung für Jagdhunde, Frettchen und Beizvögel.