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Hypothek

Allgemeines zur Hypothek

Das Wort Hypothek kommt von dem griechischen Wort hypotheke, was soviel wie Unterlage oder Unterpfand bedeutet. Als Hypothek bezeichnet man ein, im Grundbuch eingetragenes, Pfandrecht an einer Liegenschaft.

Die Hypothek im deutschen Recht

Die Hypothek zählt in Deutschland zu den Grundpfandrechten. Der Hypothek muss eine Forderung zugrunde liegen. Eine Hypothek kann am Eigentum an einem Grundstück, Erbbaurecht, am Wohnungseigentum oder am Gebäudeeigentum begründet werden. Eine Hypothek wird vor allem im Bankwesen als Sicherungsmittel für Kredite angewendet.
Durch die Hypothek ist der Gläubiger zu einer Zwangsversteigerung oder einer Zwangsverwaltung berechtigt. Soweit dem Gläubiger eine Forderung gegen den Schuldner zusteht, ist der Gläubiger berechtigt, diese Forderung aus dem Erlös dieser beiden Möglichkeiten zu befriedigen. Dies gilt nur für die Forderungen, die durch die Hypothek gesichert sind, nicht für weitere Forderungen des Gläubigers. Eine Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger kann der Schuldner allerdings durch Zahlung der Forderung verhindern.