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Hypothekenbanken

Begriff und Tätigkeitsfeld

Hypothekenbanken sind Geldinstitute, in deren Geschäftsbetrieb vor allem inländische Grundstücke mit Geldmengen beliehen werden. Die von Hypothekenbanken vergebenen Kredite werden als Hypothekarkredite bezeichnet. Der Kredit wird dabei mit einer Schuldverschreibung (Hypothekenpfandbrief) durch den privaten Kreditnehmer abgesichert. Das zweite Geschäftsfeld von Hypothekenbanken liegt in der Vergabe von Darlehen an Anstalten des öffentlichen Rechts und an Kommunen. Die kreditnehmenden Körperschaften erhalten dabei Geld gegen Ausgabe von kommunalen Schuldverschreibungen und öffentlichen Pfandbriefen.

Funktion und Zielsetzung

Der Zweck eines Hypothekendarlehens liegt zumeist in der Finanzierung des Kaufs oder Neubaus von Wohnungen, Ein- oder Mehrfamilienhäusern oder von gewerblich genutzten Immobilien. Zum Teil werden auch Rekonstruktions- oder Sanierungsmaßnahmen über Hypothekendarlehen finanziert. Zur Darlehensicherung wird eine so genannte Grundschuld, die die Hypothekenbank berechtigt, im Fall einer ausbleibenden Kredittilgung über das verpfändete Grundstück zu verfügen, im Grundbuch eingetragen. Nach abgeschlossener Tilgung des Kredits erlischt der Anspruch der Hypothekenbanken.