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Honorarvereinbarung

Die Honorarvereinbarung

Ein Zahnarzt kann mit seinem Patienten eine Bezahlung vereinbaren, die nicht der gesetzlichen Vergütung entspricht, womit er besser die bevorstehenden Schwierigkeiten, die zum Beispiel auf die medizinische Vorgeschichte des Patienten zurückzuführen sein können, abschätzen kann. Diesen vor dem Eingriff auszufertigenden Vertrag nennt man Honorarvereinbarung. Sie dient also dazu, die Situation des Patienten in die Berechnung des Honorars einfließen zu lassen.

Finanztechnische Besonderheiten

Grundsätzlich darf aber der veranschlagte Betrag nicht unter dem liegen, den der Gesetzgeber in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) festgelegt hat. Er sollte ebenfalls nicht das 2,3-fache der gesetzlichen Gebühren überschreiten; diese Preisgrenze nennt man Regelhöchstsatz. Bei Leistungen, die besondere Schwierigkeiten in der Erbringung der geforderten Leistung vorhersehen lassen, darf die Vergütung bis zum 3,5-fachen erhöht werden. Eine Überschreitung dieses Satzes ist möglich, setzt aber voraus, dass der Zahnarzt und sein Patient vor dem Eingriff diese Höhe schriftlich und rechtswirksam in einem Vertrag vereinbart haben.