Generationenvertrag
Begriffsklärung Generationenvertrag
Der Begriff Generationenvertrag beschreibt das Umlageverfahren, mit dem die gesetzlichen Renten in Deutschland finanziert werden. Demnach sollen durch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von den derzeit arbeitenden Menschen (nicht selbstständige Tätigkeit) die Renten der derzeitigen Rentner bezahlt werden. Der Generationenvertrag ist jedoch nicht als schriftlich festgehaltener Vertrag, sondern als Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland zu verstehen.
Probleme des Generationenvertrag in der Zukunft
Statistische Erhebungen belegen, dass die Gesellschaft immer älter wird. Das bedeutet, dass es immer mehr Menschen gibt, die Rente beziehen. Im Verhältnis dazu fällt die Anzahl der Menschen, die durch ein Arbeitsverhältnis in die Rentenkasse einzahlen, stetig. Es wird also in der Zukunft zu einem Engpass bei den gesetzlichen Renten kommen, sodass eine private Altersvorsorge immer wichtiger wird. Zusätzlich sollte über ein neues Finanzierungsmodell nachgedacht werden, um diesen Engpass nicht erst entstehen zu lassen. Der Generationenvertrag ist in Anbetracht der modernen Gesellschaft veraltet.