Fahrzeugschein
Fahrzeugschein
Der Fahrzeugschein, der als Teil I zusammen mit dem Fahrzeugbrief (Teil II) die “Zulassungsbescheinigung” bildet, dient der Identifikation von motorbetriebenen Fahrzeugen. Im Jahr 2005 wurden die diesbezüglichen nationalen Regelungen auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene (EU) vereinheitlicht, weshalb der Fahrzeugschein als solcher innerhalb der EU nunmehr einheitlich als “Zulassungsbescheinigung Teil I” bezeichnet wird.
Bedeutung und Inhalt
Die “Zulassungsbescheinigung Teil I” wird im Rahmen der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens von der Straßenverkehrsbehörde in Form einer öffentlichen Urkunde ausgegeben. Wird das Fahrzeug abgemeldet, wird der Fahrzeugschein eingezogen. Inhaltlich enthält der Fahrzeugschein die wichtigsten technischen Daten des motorbetriebenen Fahrzeuges, welche dieses im Sinne der allgemeinen Betriebserlaubnis aufweist. Als Identifikations- und Legitimationsnachweis ist der Fahrzeugschein berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen. Insbesondere Polizeibehörden sind befugt, bei einer Verkehrskontrolle Einsicht in denselben zu erlangen. Entsprechend muss dieser beim Betrieb des Fahrzeuges immer mitgeführt werden. Der Fahrzeugschein sollte niemals unbeaufsichtigt im Fahrzeug belassen werden, da unberechtige Personen diesen in Besitz nehmen und ein Nutzungsrecht des Fahrzeuges vortäuschen könnten.