Entbindung
Entbindungen bei der GKV
Die GKV übernimmt bei Schwangerschaften die ärztliche Versorgung und Hebammenhilfe, sowie die Versorgung mit Medikamenten. Außerdem übernimmt sie zusätzlich die Kosten einer stationären Entbindung, inklusive Krankenhaustagegeld für max. 5 Tage. Zudem kann häusliche Pflege beantragt werden. Ärztliche Betreuung wird zusätzlich von der GKV übernommen. Das Entbindungsgeld dagegen wurde abgeschafft.
Entbindungen bei der PKV
Bei den meisten PKV wird eine Entbindungspauschale festgelegt. Diese Pauschale soll dann gezahlt werden, wenn das Kind auf die Welt kommt. Die Pauschale wird bei Abschluss des Vertrages festgelegt und kann so einen Überblick verschaffen, auf welche Gelder die Frau bei der Entbindung zählen kann. Der Betrag soll die gesamten Kosten abdecken, die bei der Geburt anfallen. Wenn die Kosten der Entbindung also höher sind, als die festgelegte Pauschale, muss die Person, die die Versicherung abgeschlossen hat, den Restbetrag aus eigener Tasche bezahlen.