Enkelkinder
Definition Enkelkinder
Der Begriff Enkelkinder bezeichnet in versicherungstechnischer Hinsicht die Kinder der eigenen Nachkommen eines Versicherungsnehmers. Vor allem in Versicherungssparten wie der Haftpflichtversicherung spielen die Enkelkinder eine wesentliche Rolle. Sollte es beispielsweise zu einem Schaden durch die Enkelkinder im Haushalt der Großeltern kommen, ist hierfür nicht die Haftpflichtversicherung der Großeltern leistungspflichtig. Vielmehr sind eventuelle Schäden durch die Haftpflichtversicherung der Eltern zu begleichen, sofern eine solche existent ist.
Verletzung der Aufsichtspflicht
Anders verhält es sich bei durch Enkelkinder entstandene Schäden, die klar aufgrund der Vernachlässigung der Aufsichtspflicht entstanden sind, die den Großeltern zum Zeitpunkt des Schadens oblag. In diesem Fall kann der Versicherungsschutz für entstandene Schäden durchaus aus der Haftpflichtversicherung der Großeltern hergeleitet werden, welche in diesem Fall den entstandenen Schaden zu begleichen hat. Oftmals geht hier einer endgültigen Zahlung jedoch die Klärung des Sachverhalts durch einen Experten der Versicherung voraus.