Bundespflegesatzverordnung
Klärung des Begriffes Bundespflegesatzverordnung
In der Bundespflegesatzverordnung sind die Regelungen für das Vergütungssystem für Krankenhäuser enthalten. Der Geltungsbereich der Bundespflegesatzverordnung bezieht sich auf Krankenhäuser, welche gesetzlich und privat versicherte Patienten versorgen. Die Bundespflegesatzverordnung enthält außerdem diverse Regelungen für Wahlleistungen wie beispielsweise Ein- oder Zweibettzimmerzuschläge. Die Gültigkeit der Verordnung ist jedoch mit der Einführung der Fallpauschalen durch das Fallpauschalengesetz sowie der Fallpauschalen-Verordnung eingeschränkt worden. Seitdem beschränkt sich der Heranzug der Bundespflegesatzverordnung nur noch auf Krankenäuser, welche zur Anwedung des Fallpauschalensystems nicht verpflichtet sind. Zu diesen Krankenhäusern zählen insbesondere psychiatrische Krankenhäuser sowie besondere Einrichtungen, deren Ausnahme durch die Rechtsverordnung des DRG-Systems erfolgt.
Die Regelungsbereiche der Bundespflegesatzverordnung
Die Hauptaufgabe der Bundespflegesatzverordnung stellt die Regelung der Vergütung der Krankenhausleistungen für die unterschiedlichen Behandlungsformen dar. Im Besonderen wird aufgeführt, welche Kosten pflegesatzfähig sind. Außerdem wird die prospektive Vereinbarung der Budgets und der Pflegesätze zwischen Krankenkassen und Krankenhaus geregelt. Hier ist eine Unterscheidung zwischen Abteilungspflegesatz und Basispflegesatz zu berücksichtigen.