Bezugsgröße
Anwendung und Berechnung
Die Bezugsgröße wird im Rechensystem der gesetzlichen Sozialversicherung Deutschlands genutzt. Sie ist ein dynamischer Rechenwert, aus welchem weitere Bezugswerte für z.B. Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgeleitet werden. Die Bestimmung der Höhe wird jährlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach Zustimmung des Bundesrates errechnet und festgesetzt. Es ist geregelt, dass die Bezugsgröße dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung, im zwei Jahre zurückliegenden Kalenderjahr, entspricht. Diese Zahl wird aufgerundet auf den nächst höheren, und durch 420 teilbaren, Betrag. Dadurch wird bei der Teilung durch 7 oder 5 Arbeitstage pro Woche bzw. 12 Monate ein voller Eurobetrag erreicht.
Beispiele der Abhängigkeit
Auch Werte anderer Bereiche sind abhängig von der Bezugsgröße. So entspricht sie unter anderem in der Familienversicherung dem Gesamteinkommen einer nicht geringfügig entlohnten Beschäftigung. In der Krankenversicherung werden anhand der Bezugsgröße die Freibeträge sowie die Belastungsgrenze für Zuzahlungen berechnet und darüber hinaus in der Kraftfahrzeug-Hilfeverordnung die Art sowie die Höhe der Förderung, zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges.