Beihilfe
Allgemeines zur Beihilfe
Beihilfe bezeichnet eine besondere Art der Subvention. Alle finanziellen Maßnahmen, die vom Staat beziehungsweise aus staatlichen Mitteln kommen und die Belastungen eines Unternehmens senken, werden als Beihilfe bezeichnet.
Gründe für staatliche Beihilfen
Beihilfen können zum Schutz des Wettbewerbs nur aus bestimmten Gründen gewährt werden. Diese Bestimmungen sind im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union geregelt. Beihilfen sind nur zu gewähren, wenn sie mit dem Binnenmarkt vereinbar sind.
Mit dem Binnenmarkt vereinbarte Beihilfen können beispielsweise bei Naturkatastrophen auftreten, aber auch bei der Teilung Deutschlands konnten betroffene Gebiete Beihilfen anfordern. Auch Gebiete, in denen die Lebenshaltung außergewöhnlich niedrig ist, können Beihilfen in Anspruch nehmen. Wichtige Vorhaben die von gemeinsamem europäischem Interesse sind, werden von der EU mit unterstützt. Außerdem gibt es von der Europäischen Union Beihilfen zur Förderung und Erhaltung der Kultur und des kulturellen Erbes in der Union.