Beamtenanwärter
Wer nennt sich Beamtenanwärter?
Beamtenanwärter sind all jene Personen, die sich in der Ausbildung im öffentlichen Dienst in einer Beamtenlaufbahn befinden. Während der Ausbildungszeit ist man in der Regal Beamter auf Widerruf. Die Ausbildung im mittleren Dienst dauert 2 Jahre (zum Beispiel bei Steuersekretären oder Stadtsekretären), die Lehre im gehobenen Dienst 3 Jahre, beispielsweise bei Stadtinspektoren. Die Bezüge steigern sich je nach Besoldungsgruppe, sie sind in den letzten Jahren allerdings stetig angestiegen. Dies ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) für Beamte des Bundes, der Länder und der Gemeinden geregelt.
Was müssen Beamtenanwärter beachten?
Ein Beamtenanwärter wird vom Gesetzgeber generell der privaten Krankenversicherung zugeordnet. Eine gesetzliche Krankenversicherung lohnt sich durch den höheren Beitrag nicht, da diese Versicherung allein vom Anwärter getragen werden muss, der Dienstherr zahlt hier keinen Anteil dazu. Dies ist der Fall, da für Beamte eine eigenständige Einrichtung, die Beihilfe, existiert, welche die Hälfte oder 70% der Krankheitskosten übernimmt, abhängig von der Kinderanzahl des Beamten.