Auszubildende (Lehrling, Volontär)
Der Lehrling – Definition
Unter einem Auszubildenden versteht man einen Menschen, der im deutschsprachigen Raum eine Berufsausbildung absolviert. Am Ende steht eine Prüfung über erlangte Kenntnisse und Fertigkeiten. Zu unterscheiden sind in Deutschland die duale Ausbildung, bei dieser wird neben der Berufsschule ein Ausbildungsbetrieb besucht und der rein schulischen Ausbildung. Größtenteils ist die Lehrzeit nach zwei bis dreieinhalb Jahren abgeschlossen.
Auszubildende haben einen besonderen Stellenwert
So regelt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) u.a. die Arbeitszeiten, Vergütung und die Organisation der Berufsbildung. Mit Beginn der Lehrzeit tritt automatisch die Sozialversicherungspflicht in Kraft. Allerdings muss der Arbeitgeber die Sozialabgaben alleine zahlen, wenn die Vergütung unter einem festgesetzten Betrag liegt. Für Auszubildende, die ein geringes Einkommen haben besteht die Möglichkeit die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu nutzen. Allerdings gilt das nur, wenn der Lehrling nicht zu Hause wohnen kann oder die Eltern keine finanzielle Hilfe leisten können. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Maßnahme, bei der den Auszubildenden eine freie Berufswahl ermöglicht werden soll.