Auslagen
Auslagen
Von Auslagen spricht man, wenn eine Dienstleistung oder eine Aufgabe mit Geldern erbracht wurde, mit denen die ausführende Person für den Auftraggeber in Vorleitung trat. Im Rahmen der Abrechnung werden Auslagen als gesondert aufgeführte Betriebskosten berechnet. Werden dem Arbeitnehmer getätigte Auslagen vom Arbeitgeber erstattet, handelt es sich um einen steuerfreien Auslagenersatz.
Auslagenbeispiel – Rechtsanwalt
Ein Rechtsanwalt kann per Gesetz alle Auslagen, die im Rahmen eines Mandats anfallen, erstattet bekommen. Dabei handelt es sich um Gerichtskosten, Vorschüsse für herangezogene Sachverständige, Ablichtung von Dokumenten, Ausdrucke aus Gerichtsakten, Telefon- und Faxgebühren sowie Porto- und Reisekosten. Im Falle von Auslagen im Rahmen Porto und Telekommunikation kann der Anwalt wählen, ob er die entstandenen, vorgeleisteten Gelder in voller Höhe zurück erstattet bekommen möchte, oder ob er eine gesetzlich festgelegte Pauschale ansetzt. Im Falle von Reisekosten, z. B. bei einer Reise zu einem auswärtigen Gerichtstermin, können ausgelegte Gelder nur zurückgefordert werden, wenn sich das Reiseziel außerhalb des Ortes seines Kanzleisitzes und außerhalb seines Wohnsitzes befindet.