Arbeitgeberanteil
Paritätische Aufteilung – Jeder zahlt die Hälfte
Der Arbeitgeberanteil am Lohn beschreibt alle Beiträge zu Sozialversicherungen, die ein Arbeitgeber ganz oder teilweise abzuführen hat. Paritätisch werden hierbei die Beiträge zur Renten-, Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die Höhe der Beiträge ist vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abhängig. Allein und gesondert vom Gehalt getragen werden vom Arbeitgeber Kosten zur gesetzlichen Unfallversicherung, Lohnfortzahlung im Urlaub oder bei Krankheit sowie zusätzliches Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Ausstattung des Arbeitsbereichs, Kosten für Strom oder auch Übernahme der Minderung von Preisen in der Kantine.
>h2>Zusatzregelungen
Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung wird grundsätzlich nur dann besteuert, wenn der Arbeitgeber nicht nur den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtanteil zahlt, sondern zusätzlich einen höheren Beitrag. Dieser Mehraufwand ist steuerpflichtig. Auch wer in der Privaten Krankenversicherung versichert ist, bekommt vom Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 50%, wenn der Arbeitnehmer mit seinem jährlichen Bruttoeinkommen über die Jahresentgeltgrenze zur Krankenversicherung verdient.