Anzeigepflicht
Fälle, die anzeigepflichtig sind
Jeder Bürger ist dazu verpflichtet, Sterbefälle und Geburten zur Anzeige zu bringen. Des Weiteren hat jeder Bürger eine Anzeigepflicht bei Verbrechen wie zum Beispiel Mord, Menschenraub oder Landesverrat. Auch Tierversuche an Wirbeltieren, die keine Genehmigung benötigen, müssen spätestens zwei Wochen vor der Durchführung bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Wenn eine Versammlung oder ein Aufzug unter freien Himmel veranstaltet werden soll, muss dies mindestens zwei Tage vorher bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die Anzeigepflicht kann daher auch als eine Art Genehmigungspflicht angesehen werden, die bei Missachtung als Ordnungswidrigkeit gilt.
Strafen bei Missachtung der Anzeigepflicht
Wer die Kenntnis über ein Verbrechen hat und dieses nicht zur Anzeige bringt, muss mit einer Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe rechnen. Dafür musste zu dem Zeitpunkt, in der die Person davon wusste noch die Möglichkeit bestanden haben, das Verbrechen zu verhindern.