AHB
AHB – die Anschlussheilbehandlung für gesetzlich Krankenversicherte
Die AHB, auch Anschlussrehabilitation genannt, ist eine medizinische Behandlung, welche stationär oder ambulant durchgeführt werden kann und sich an einen Krankenhausaufenthalt anschließt.
Die AHB erfolgt größtenteils nach schwerwiegenden Krankheiten, Operationen oder Unfällen und wird durch das Krankenhaus beantragt. In der Regel dauert eine AHB 3 bis 4 Wochen und wird entweder durch die Krankenkasse oder die gesetzliche Rentenversicherung finanziert. Eine Verlängerung ist gegebenenfalls möglich. Im Idealfall schließt sie sich direkt an die stationäre Behandlung im Krankenhaus an, ansonsten sollte sie spätestens 2 Wochen danach beginnen. Ihr Ziel ist es, den Patienten so nah wie möglich an den Zustand vor seiner Erkrankung zu bringen.
Die Anschlussgesundheitsmaßnahme bei privat versicherten Patienten
Anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse haben Mitglieder einer privaten Krankenversicherung grundsätzlich keinen Anspruch auf eine AHB. Hier greift die sogenannte Anschlussgesundheitsmaßnahme, die jedoch nicht in unmittelbarem Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt erfolgt.