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EnerGen Süd Stromvertrag kündigen

Das Ulmer Energieunternehmen EnerGen Süd AG handelt in der rechtlichen Form einer Genossenschaft und unterscheidet sich insofern hinsichtlich seiner Geschäftsbedingungen von Stromanbietern, die als andere juristische Personen aufgestellt sind. Wer Mitglied bei der EnerGen Süd AG werden möchte, muss eine jeweils einmalige Gebühr in Höhe von 20 und 100 Euro zahlen - für den Eintritt und seinen Geschäftsanteil. Durch letzteren erhält er allerdings auch das Recht der Mitbestimmung hinsichtlich der Unternehmensführung. Um wieder aus der Genossenschaft austreten zu können, muss nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen das EnerGen Süd Kündigungsschreiben mindestens sechs Monate vor Jahresende bei dem Stromanbieter eingehen. Die Einlage wird rückerstattet, das Stimmrecht entfällt ab diesem Zeitpunkt.

Damit kein Formfehler in der Kündigung den gewünschten und fristgerechten Austritt aus der Genossenschaft verhindert, muss ein korrektes EnerGen Süd AG Kündigungsschreiben verfasst werden. Dieses muss neben persönlichen Angaben wie Name und Adresse das Eintrittsdatum sowie die Mitgliedsnummer beinhalten sowie den gewünschten Termin zum Austritt. Um Fehler zu vermeiden, am besten den Terminus 'zum nächstmöglichen Zeitpunkt' verwenden - der Stromanbieter wird in der angeforderten schriftlichen Bestätigung das entsprechende Datum erwähnen. Geben Sie, wenn Sie bei der EnerGen Süd AG kündigen, für die Einlagen-Rückzahlung auch Ihre Bankverbindung an und bitten um die Geldüberweisung des entsprechenden Betrages. Dieser wird in der Regel einmal jährlich nach der Jahreshauptversammlung erstattet, so dass Sie nicht sofort im Januar mit der Auszahlung des Geldes rechnen können.
Adresse:
  • EnerGen Süd eG
  • Graf-Arcor-Str. 18
  • 89079 Ulm