Wirbeltiere (Zusammenstoß)
Was tun, wenn Wirbeltiere in einen Unfall mit Ihrem Auto verwickelt sind?
Es kann passieren, dass Sie in einen Zusammenstoß mit einem Reh oder einem Wildschwein verwickelt werden. Der daraus resultierende Schaden wird im Rahmen der Teilkaskoversicherung der meisten Versicherungsgesellschaften problemlos reguliert, weil es sich um einen so genannten Wildschaden handelt. Was passiert jedoch, wenn ein Hund, eine Katze oder ein Nutztier Ihren Weg kreuzt und Schaden an Ihrem Auto verursacht? Diese Wirbeltiere sind offensichtlich keine Wildtiere. Zahlt die Versicherung trotzdem?
Gilt meine Teilkaskoversicherung nur für Wild- oder auch für Wirbeltiere?
Grundsätzlich sind nur solche Schäden versichert, die aus einem Zusammenstoß mit Wirbeltieren nach der Definition des Bundesjagdgesetzes resultieren. Das bedeutet, dass Schäden die durch Unfälle mit Haustieren oder Nutztieren entstanden sind, nicht dem Versicherungsschutz unterliegen. Einige Versicherer erstatten solche Schäden dennoch im Rahmen der Teilkaskoversicherung. Deshalb lohnt sich vor dem Abschluss einer entsprechenden Versicherung ein Vergleich verschiedener Angebote.