Unbegrenzte Deckung
Haftung und Versicherung
Erheben Privatpersonen oder Firmen einen berechtigten Schadensersatzanspruch, so springt Ihre Haftpflichtversicherung für Sie ein: Im Rahmen der vorher festgelegten Deckungssumme ersetzt sie Ihnen den geforderten Schadensanspruch der geschädigten Partei. Manche Versicherungspolicen gewähren Ihnen dabei eine “unbegrenzte Deckung”.
Unbegrenzte Deckung und Mindestdeckung
Beinhaltet Ihre Versicherungspolice eine “unbegrenzte Deckung”, so verpflichtet sich Ihr Versicherer mit einer unbegrenzt großen Geldsumme den Schaden der geschädigten Partei zu begleichen.
Die gesetzliche Pflicht eines Haftpflichtversicherers besteht jedoch nur darin, eine Mindestdeckungssumme zu gewährleisten. So müssen z.B. Kfz-Versicherungen bis zu 2,5 Millionen Euro für Personenschäden, bis zu 7,5 Millionen Euro bei Todesfällen und bis zu 500 000 Euro bei Sachschäden auszahlen.
Angebote für Haftpflichtversicherungen enthalten häufiger nicht die Option einer “unbegrenzten Deckung”, sondern die Option für einen Preisaufschlag Sie über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme hinaus zu versichern. Dabei fällt die Deckungssumme im Falle einer Haftung in der Regel nicht höher als 50 Millionen Euro aus.