Termingeschäfte
Definition Termingeschäfte
Der Begriff Termingeschäfte bezeichnet einen wesentlichen Handelsbereich im Finanz- und Kapitalwesen, der sich erheblich von vielen anderen An- und Verkäufen unterscheidet. Wichtigstes Merkmal der Termingeschäfte ist, dass die Übergabe des Wertgegenstandes wie Aktien oder Anleihen nicht im Moment der Vertragsunterzeichnung, sondern zu einem späteren Termin erfolgt. Der entsprechende Termin ist dem Geschäftsvertrag zu entnehmen und von der Unterzeichnung an verbindlich.
Wertentwicklung bei Termingeschäften
Da bei verschiedenen Wertpapieren im Moment der Vertragsunterzeichnung nicht absehbar ist, welchen Wert diese zum vereinbarten Termin besitzen werden, wird im Geschäftsvertrag im Regelfall auch der Preis notiert, für welchen die Übergabe der Wertpapiere erfolgen soll. Dies soll vor allem dem Ankäufer zusichern, keinen großen Wertverlust an den Papieren bis zum Eintreten des Termins zu erleiden. Verzichtet man auf eine entsprechende, preisliche Vereinbarung im Geschäftsvertrag ist dies gesondert zu kennzeichnen, um auf die mögliche Preisveränderung aufmerksam zu machen.