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Nutzungsausfallentschädigung

Definition der Nutzungsausfallentschädigung

Die Nutzungsausfallentschädigung wird gezahlt, wenn wegen der Schädigung einer Sache deren Nutzung durch den Eigentümer für eine gewisse Zeit nicht möglich ist. Eine nicht mögliche Nutzung stellt bei Kraftfahrzeugen und unter strengen Bestimmungen auch bei anderen Sachen einen Vermögensschaden dar, der vom Verantwortlichen ausgeglichen werden muss. Dieser Ausgleich muss dann erfolgen, wenn die geschädigte Sache erworben werden muss. Außerdem muss es sich bei der Sache um eine solche handeln, die von Bedeutung für die Lebenshaltung ist und auf deren dauerhafte Verfügbarkeit der Geschädigte angewiesen ist. Dies ist beispielsweise bei Kraftfahrzeugen oder vom Geschädigten bewohnten Häusern der Fall. Nicht unter die Nutzungsausfallentschädigung fallen Luxusgüter, welche keinen dringenden Bedarf darstellen.

Anwendung in der Praxis

In der Praxis greift die Nutzungsausfallentschädigung meistens bei Schäden an Kraftfahrzeugen. Sie wird dann für die Reperatur oder gegebenenfalls auch für die Neuanschaffung des Fahrzeugs aufgewendet.