Nutzung (privat und gewerblich)
Nutzung (privat und gewerblich) in der Kfz-Versicherung
Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer die Art der Nutzung des zu versichernden Fahrzeuges angeben. Das heißt, er muss dem Versicherer mitteilen, ob das Fahrzeug vorwiegend für private oder aber gewerbliche Zwecke genutzt wird. Die überwiegende Nutzungsart hat Auswirkungen auf die Höhe des Kfz-Versicherungsbeitrages. Dabei kommt die hauptsächliche Nutzung zum Tragen und die jeweils abweichende Nutzung ist der Ausnahmefall.
Was ist Nutzung (privat und gewerblich)?
Alle privaten Fahrten, sowie Fahrten zum Arbeitsplatz und zu dienstlichen Seminaren oder Tagungen etc., fallen unter die private Nutzung des zu versichernden Fahrzeuges. Gehört das zu versichernde Fahrzeug allerdings zum Betriebsvermögen eines Unternehmens (beispielsweise das Auto eines Handelsvertriebes, das nur für geschäftliche Fahrten genutzt wird), liegt eine gewerbliche Nutzung vor. Wird das Fahrzeug einer Privatperson für berufliche Fahrten genutzt (z.B. Lieferdienst einer Pizzeria, Fahrten eines Architekten) ist auch hier eine geschäftliche Nutzung gegeben.