Neu für alt
Die Neu-für-alt-Abzüge
Neu für alt beschreibt ein Verfahren im Rahmen des Ersatzes des entstandenen Schadens durch die Versicherung zwecks Wahrung des Grundsatzes des Bereicherungsausschlusses. Entsprechend dieses Grundsatzes darf der Versicherungsnehmer nicht durch die Versicherungsleistung bereichert werden, also aufgrund der Versicherungsleistung einen Vermögensvorteil durch den Ersatz des entstandenen Schadens erfahren.
Wirkungsweise der Neu-für-alt-Abzüge
Aufbauend auf dem Umstand, dass eine beschädigte Sache, die aufgrund des Versicherungsschutzes auf Kosten der Versicherung instandgesetzt bzw. repariert wird, kann es dann zu einem Vermögenszuwachs beim Versicherungsnehmer kommen, wenn die beschädigte Sache mittels neuer Bestandteile instandgesetzt bzw. repariert wird. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das neue Ersatzbestandteil einen höheren Wert hat, als das beschädigte ursprünglich bereits gebrauchte und aufgrund des Schadensfall ersetzte Ersatzbestandteil. Dementsprechend erhöht sich auch der Wert der instandgesetzten bzw. reparierten Sache. Die Abzüge, die von der Versicherung aufgrund dieses Vermögenszuwachses des Versicherungsnehmers vorgenommen werden, werden folglich als Neu-für-alt-Abzüge bezeichnet.