Meldung der Arbeitsunfähigkeit
Zeitpunkt der Krankmeldung
Bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer die Pflicht, seinen Arbeitgeber umgehend über diesen Umstand zu informieren. Dies gilt auch, wenn sich der Arbeitnehmer im Urlaub befindet. Der Grund der Arbeitsunfähigkeit muss nur in Ausnahmefällen mitgeteilt werden, zum Beispiel, wenn durch die Erkrankung eine Ansteckungsgefahr für andere Mitarbeiter besteht. Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit kann durch den Arbeitnehmer telefonisch oder schriftlich erfolgen oder auch durch eine von ihm beauftragte Person.
Nachweis der Arbeitsunfähigkeit
Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Arbeitstage andauert, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, am folgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung beim Arbeitgeber vorzulegen. Der Arbeitgeber hat jedoch das Recht, zu einem früheren Zeitpunkt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen. Unterlässt der Arbeitnehmer die Meldung der Arbeitsunfähigkeit, ist der Arbeitgeber berechtigt, eine Abmahnung auszusprechen. Bei Wiederholung droht dem Arbeitnehmer die Kündigung, wenn er die Nichtvorlage zu verschulden hat. Übersteigt die Arbeitsunfähigkeit sechs Wochen, übernimmt die Krankenversicherung ab diesem Zeitpunkt die Lohnfortzahlung, sodass auch bei längerer Krankheit keine finanziellen Nachteile entstehen.