Medikamente
Was sind Medikamente?
Der Begriff Medikament leitet sich vom lateinischen “medicamentum” (dt.: das Heilmittel) ab und bezeichnet Arzneimittel, die zur Heilung oder Vorbeugung einer Krankheit dienen. Medikamente müssen vor ihrer Markteinführung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen werden. Sie werden in vier Gruppen eingeteilt: freiverkäufliche (auch außerhalb von Apotheken erhältlich), apothekenpflichtige (Abgabe nur von Apotheken), rezeptpflichtige (nur in Apotheken gegen Vorlage einer ärztlichen Verschreibung erhältlich) und verkehrsfähige Betäubungsmittel (nur in Apotheken gegen Vorlage eines Betäubungsmittelrezeptes erhältlich).
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Die Kosten für Medikamente, die der Arzt verschreibt, übernehmen größtenteils die Krankenkassen. Voraussetzung ist, dass sie nicht frei verkäuflich sind und nicht nur der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen. Gesetzlich Versicherte müssen einen Eigenanteil der Kosten tragen (mindestens fünf, aber höchstens zehn Euro). Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für vom Arzt verschriebene Medikamente im tariflichen Rahmen, oftmals auch für homöopathische und sogenannte Bagatellarzneimittel (z.B. Kopfschmerztabletten).