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Mandant

Allgemeines zum Mandanten:

Ein Mandant bezeichnet einen Auftraggeber oder Kunden, z.B.: eines Rechtsanwalts, Immobilienmaklers, Steuerberaters, Insolvenzverwalters oder ähnlichen. Die im Gegenzug zu Erhalt z.B.: einer Dienstleistung, den Auftragnehmer, z.B.: durch Bezahlung, entlohnen.

Auftraggeber oder Kunde:

Ein Auftraggeber ist eine Vertragspartei, die einem Dritten, z.B.: Rechtsanwalt oder Immobilienmakler, eine Leistung über Dienstverträge oder Maklerverträge, überträgt. Der Auftraggeber berechtigt also einen Auftragnehmer dazu, für Ihn eine Dienstleistung auszuführen. Beim Immobilienmakler könnte dies z.B.: der Kauf oder Verkauf eines Hauses sein.

Ein Kunde kann eine Institution oder eine Privatperson sein, die Interesse am Erwerb einer Dienstleistung oder eines Produkts zeigt. Dies erfolgt über einen Vertragsabschluss mit einer anderen Institution oder einem Unternehmen.

Der Mandant überträgt sein Mandat an den Auftragnehmer. Das Bedeutet, dass er diesem die Ermächtigung überträgt, die geforderte Dienstleistung auszuführen.

Bei einem Rechtsanwalt wäre dies z.B.: die Vertretung im jeweiligen Fall oder vor Gericht zu Gunsten des Mandanten.