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Hebegebühr

Was ist die sogenannte Hebegebühr?

Wenn ein Rechtsanwalt im Auftrag seines Mandanten Gelder entgegen nimmt und diese an eine andere Person weiterleitet, dann ist er berechtigt seinem Mandanten eine sogenannte Hebegebühr in Rechnung zu stellen.

Die Höhe der Hebegebühr richtet sich nach der Höhe des weitergeleiteten Betrages.
Die rechtliche Grundlage zur Hebegebühr ist im sogenannten Vergütungsverzeichnis festgelegt.

Bei Beträgen von 1 Euro bis 2.500 Euro nimmt der Anwalt 1 Prozent des Geldbetrages.
Vom Mehrbetrag über 2.500 Euro bis 10.000 Euro erhält er 0,5 Prozent und
vom Mehrbetrag über 10.000 Euro 0,25 Prozent.

Die zu zahlende Mindestgebühr beträgt 1 Euro.

Beispiel für eine Hebegebühr

Ein Anwalt wird beispielsweise beauftragt, einen Geldbetrag von 5.000 Euro an eine Firma im Inland zu überweisen. Nachdem der Geldbetrag auf dem Treuhandkonto des Anwaltes hinterlegt wurde, nimmt dieser die Überweisung vor. In diesem Falle ist der Anwalt berechtigt, dem Klienten den Betrag von 37,50 Euro an Hebegebühr zu berechnen.