Gruppenversicherung
Definition der Gruppenversicherung
Unter dem Begriff Gruppenversicherung wird ein Paket an Versicherungsverträgen der gleichen Art verstanden, die von einem als Gruppe zusammenfassbaren Personenkreis abgeschlossen wurden. Der Abschluss einer solchen Gruppenversicherung bringt im Regelfall Beitragsvorteile mit sich, da für die gesamte Gruppe meist ähnliche Konditionen in den Vertragsbedingungen oder der Beitragshöhe vorliegen und so für den entsprechenden Versicherer geringere Kosten in der Verwaltung anfallen.
Wer kann eine Gruppenversicherung abschließen?
Grundsätzlich lässt sich eine Gruppenversicherung von jedem Personenkreis abschließen, der vor den Augen des Rechtsstaates als Gruppe definierbar ist. Hierzu zählen Vereine und eingetragene Organisationen ebenso wie kleine und große Unternehmen. Gerade im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge hat sich die Gruppenversicherung für Firmen in den vergangenen Jahrzehnten zu einem reizvollen Feld entwickelt, jedoch ist der Vertragsabschluss für eine Gruppenversicherung in nahezu jeder Sparte des Versicherungswesens möglich. Für den Abschluss einer Gruppenversicherung ist es nicht notwendig, dass alle Mitglieder des Vereins bzw. Angestellten der Firma dieser Gruppe zugehörig sind.