Genussschein
Definition von Genussscheinen
Ein Genussschein ist ein Wertpapier, das gesetzlich nicht geregelt ist. Der Genussschein kann verschieden ausgelegt sein. Er kann einer Aktie, also Eigenkapital, aber auch eher einer Anleihe und somit Fremdkapital, ähnlich sein. Für den Fall, dass das Unternehmen Insolvenz anmelden muss, werden die Genussscheine in der Regel erst nach allen Forderungen der anderen Fremdkapitalgläubiger verwendet. Die Genussscheine tauschen als Inhaberpapiere oder Namenspapiere auf und haben im Normalfall eine begrenzte Laufzeit. Diese endet mit der Kündigung, in Verbindung mit der Rückzahlung, oder eben durch Fristablauf.
Bedeutung in der Wirtschaft
In der Wirtschaft werden Genussscheine als Eigenkapital angesehen, da sie gewinnabhängig verzinst werden. Ein wesentlicher Unterschied zu Aktien ist das fehlende Stimmrecht, und es gibt auch kein Mitspracherecht bei der Geschäftsführung. Damit eine Aktiengesellschaft Genussscheine ausstellen darf, ist mindestens eine Mehrheit von drei Viertel in der Hauptversammlung notwendig. Falls dies der Fall ist, steht jedem der Aktionäre ein Bezugsrecht zu.