Früherer Diebstahlersatz
Definition Früherer Diebstahlersatz
Der Begriff früherer Diebstahlersatz ist in allen Versicherungszweigen anzutreffen, in denen der Versicherte das Risiko des Diebstahls eines ihm zugehörigen Gutes absichern kann, beispielsweise in der Hausrat- oder KFZ-Teilkaskoversicherung. Der Begriff umschreibt den Zustand, dass das als gestohlen gemeldete Eigentum wieder aufgefunden werden kann und somit Ersatzleistungen aus dem Versicherungsvertrag nicht mehr nötig würden.
Fristen für den Diebstahlersatz
In der Kaskoversicherung hat es sich bei den meisten Gesellschaften eingebürgert, eine Frist von vier Wochen nach Meldung des Diebstahls zu setzen. Sollte in diesem Zeitraum das als gestohlen gemeldete Fahrzeug nicht wieder auftauchen, zahlt die Kaskoversicherung in der im Vertrag niedergeschriebenen Höhe. Eine Leistungspflicht in dieser Form entfällt bei Wiederauftauchen des Fahrzeuges, wonach jedoch zur Reparatur des Fahrzeuges andere Kosten durch den Versicherer übernommen werden können. Einzelne Gesellschaften haben die Frist für den früheren Diebstahlersatz von vier auf zwei Wochen verkürzt.