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Festzuschüsse

Festzuschuss-System für Zahnersatz

Seit dem 01.01.2005 gilt in den gesetzlichen Krankenversicherungen ein neues Zuschuss-System für Zahnersatz, das Festzuschuss-System. In der Vergangenheit erstatteten die gesetzlichen Krankenkassen bei der Versorgung mit Zahnersatz einen prozentualen Anteil für die erbrachte Behandlung. Das neue Festzuschuss-System sieht die Erstattung eines Festbetrages vor, der vom jeweiligen Befund abhängt. Diese befundbezogenen Festzuschüsse betragen 50 Prozent der Leistungen für eine medizinisch notwendige Regelversorgung.

Festzuschüsse bis zu 65 Prozent bei regelmäßiger Vorsorge

Patienten können selbst wählen, welche Art des Zahnersatzes sie erhalten. Sie können sich neben der standardisierten Regelversorgung auch für Behandlungsalternativen bzw. hochwertigeren Zahnersatz entscheiden, ohne die Festzuschüsse zu verlieren. Die zusätzlichen Kosten trägt der Patient. Patienten, die eine jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung nachweisen, können sogar einen Zuschuss bis zu 65 Prozent der Kosten erhalten.

Es gibt eine Härtefallregelung für Patienten, die über ein zu geringes Bruttoeinkommen verfügen. Der Festzuschuss wird verdoppelt und beträgt dann bis zu 100 Prozent der Kosten für die Regelversorgung.