Schnell & einfach
Finde den günstigsten Tarif
Bis zu 900 € sparen

Fahrzeugrückholung

Was genau meint Fahrzeugrückholung und wer zahlt?

Fahrzeugrückholungen dienen dem Zweck, gestohlene Fahrzeuge nach ihrem Wiederauffinden an den ursprünglichen Besitzer zurückzuführen. Hierbei entstehen Kosten, für die jemand aufkommen muss. Sofern dies vertraglich vereinbart ist, kommt die jeweilige Kfz-Versicherung für die Kosten der Fahrzeugrückholung auf. Bis zu welcher Entfernung welche jeweilige Leistung erbracht wird, hängt individuell vom Versicherer und den dem Vertrag zugrunde liegenden Vereinbarungen ab.

Kostenregelung der Fahrzeugrückholung im Einzelnen

Grundsätzlich gilt, dass der Versicherer ab einer Entfernung von 50 Kilometer Luftlinie bis 1.500 Kilometer für die Kosten einer Bahnfahrt in der zweiten Klasse zum Fundort des Fahrzeugs aufkommt. Bis zu einer Entfernung von 3.000 Kilometern werden vom Versicherer die Kosten einer Bahnfahrt in der ersten Klasse übernommen. Es sollte jedoch in jedem Fall beachtet werden, dass sowohl die Kilometergrenzen je nach Versicherungsgesellschaft variieren können als auch die Höchstgrenzen der Kostenübernahme für die Fahrzeugrückholung.