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Fahrerunfallversicherung

Definition der Fahrerunfallversicherung

Eine Fahrerunfallversicherung ist eine Variante der Kfz-Unfallversicherung. Im Unterschied zu dieser haftet sie aber ausschließlich für den Fahrer.
Wie eine Kfz-Unfallversicherung gilt die Police nur für die Zeit hinter dem Steuer. Im Gegensatz zur Kfz-Unfallversicherung tritt sie jedoch unabhängig davon ein, wie ein Unfall verursacht wurde, also sowohl im fremd- wie im selbstverschuldeten Fall, bei Fahrerflucht und ebenso bei höherer Gewalt.
Insbesondere Schmerzensgeld, Verdienstausfall sowie Leistungen für Folgekosten und Hinterbliebene bei Todesfällen werden von der Versicherung erstattet, abhängig von Lebens- und Einkommensverhältnissen.

Besonderheiten der Police

Eine Fahrerunfallversicherung kann erst abschließen, wer im Jahr des Vertragsbeginns mindestens 23 Jahre alt ist oder wird.
Nimmt ein Versicherter Entschädigungsleistungen aus der Versicherung in Anspruch, führt das nicht zu einer Rückstufung seines Kfz-Haftpflichtvertrages. Aufgrund ihrer begrenzten Haftungszeit ist eine Fahrerunfallversicherung generell nur sinnvoll, wenn der Versicherte keine weitere Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat. Diese schließen im Schadensfall nämlich alle Zeiten und Orte mit ein, also auch eine Autofahrt hinter dem Steuer.