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Bankenaufsicht

Zweck der Bankenaufsicht

Die Bankenaufsicht überprüft das Kreditwesen eines Landes und beugt damit Missständen vor, die volkswirtschaftlichen Schaden verursachen können. In Deutschland teilen sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank die Aufgaben der Bankenaufsicht, welche im Kreditwesengesetz (KWG) geregelt sind.

Aufgaben der Bankenaufsicht

Die Bankenaufsicht gibt Richtlinien vor, die bei der Gründung und beim Betreiben einer Bank befolgt werden müssen. So wird zum einen vorausgesetzt, dass die Banken genügend Eigenkapital und Liquidität vorweisen können und ausreichende Risikokontrollmechanismen vorhanden sind. Zum anderen wird die Einhaltung der Kriterien durch eine laufende Aufsicht überprüft. Die Bankenaufsicht ist hierbei uneingeschränkt berechtigt, in die Bücher der Institute Einblick zu nehmen. Regulierungsinstrumente der Bankenaufsicht reichen von schriftlichen Abmahnungen über Bußgelder bis hin zur Entziehung der Betriebserlaubnis. Letztendlich entwirft die Bankenaufsicht Sicherungsmechanismen zum Schutz der Verbraucher, die im Falle einer Insolvenz des Finanzinstituts in Kraft treten.