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Arbeitsunfall

Der Arbeitsunfall

Der Arbeitsunfall, oder auch Betriebsunfall genannt, ist ein Versicherungsfall, der durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt wird. Er bezieht sich jedoch nur auf Unfälle, die während der Arbeit passieren und nicht in der Freizeit der Arbeitnehmer. Diese Unfälle müssen durch eine andere Versicherung abgedeckt werden.

Voraussetzungen, damit die gesetzliche Unfallversicherung greift

Zu der Zeit, zu der der Unfall passiert ist, muss der Arbeiter in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben. Der Arbeitsunfall darf nicht absichtlich herbeigeführt werden und muss ursächlich für die Verletzung des Arbeiters ist. Hinzu zählen auch die sogenannten Wegeunfälle. Diese schließen auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und zurück ein. Als Letztes kann angeführt werden, dass es sich außerdem um eine Tätigkeit handeln muss, die zu der beruflichen Tätigkeit zu zählen ist. So ist z.B. ein Feuerwehrmann nicht während Tätigkeiten auf einer Baustelle versichert, wenn er dort mit einem Gabelstapler herumfährt und dies nicht in seinen Aufgabenbereich fällt.