Arbeitsunfähigkeit
Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit nennt man das vorübergehende oder dauernde Unvermögen eines Arbeitnehmers seiner üblichen Arbeit nachzukommen, sei es durch eine Krankheit oder einen Unfall. Die Arbeitsunfähigkeit muss durch den behandelnden Arzt in einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung festgestellt werden, sobald die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Tage dauern sollte. Diese Verpflichtung gilt auch für gesetzlich Versicherte gegenüber ihrer Krankenkasse, da ihre Ansprüche auf Sozialleistungen von diesem Nachweis abhängen. Die Einzelheiten der Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitsunfähigkeit sind vom Gesetzgeber im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt worden.
Ursachen für Arbeitsunfähigkeit
Nach den aktuellen Daten der Bundesgesundheitsberichterstattung sind Rückenschmerzen, Atemwegserkrankungen und Skelettprobleme besonders häufig die Ursache einer Arbeitsunfähigkeit. Einen immer größeren Anteil nehmen psychische Erkrankungen ein. Sie sind der vierthäufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit von Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Zahl der Krankheitstage, die von psychischen Störungen verursacht worden sind, stieg seit Anfang der 1990er Jahre um rund ein Drittel.