Arbeitsentgelt
Der Lohn des Arbeitnehmers
Das Arbeitsentgelt ist die dem Arbeitnehmer aufgrund eines geschlossenen Arbeitsvertrages geschuldete Leistung. Diese wird in den meisten Fällen in Form von Geld gezahlt. Die Höhe des Arbeitsentgelts wird vertraglich frei festgesetzt, insofern kein Mindestlohn vorgeschrieben ist. Dies geschieht meist anhand von Merkmalen wie dem Fachwissen des Arbeitnehmers, den Arbeitsbedingungen und der Verantwortung, die getragen werden muss. Das Arbeitsentgelt ist bei Tarifverträgen in sogenannten Tarifregistern einsehbar.
Brutto- und Nettoentgelt
Unterschieden wird zwischen dem Bruttoarbeitsentgelt, welches das tatsächlich erarbeitete Gehalt bezeichnet und dem Nettoentgelt. Beim Nettoentgelt sind die Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen sowie Abgaben an das Finanzamt wie die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Nicht im Bruttoentgelt enthalten sind die vom Arbeitgeber zu leistenden Beiträge. Des Weiteren können ein zusätzliches Entgelt in Form von Provision oder Zuschläge, z. B. als Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlag, hinzukommen. Auch Weihnachts- und Urlaubsgeld sind gesondert vom Bruttoentgelt aufzuführen.