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Stromsteuer

Unter Stromsteuer versteht man eine Verbrauchssteuer auf elektrischen Strom, die bundeseinheitlich geregelt ist. Damit erfolgt die Besteuerung von Strom innerhalb des deutschen Steuergebiets. Wie jede Verbrauchssteuer, ist sie – der Name verrät es - vom Verbraucher zu tragen. Um zu hohem Verwaltungsaufwand vorzubeugen, wird diese Steuer jedoch beim Stromanbieter als Steuerschuldner erhoben. Dieser wiederum kann sie über den Strompreis an den Verbraucher weitergeben. Verwaltet wird diese Steuer von der Zollverwaltung, sie steht aber dem Bund zu. Bei der Stromsteuer handelt es sich um eine Selbstveranlagungssteuer, d. h. dass der Steuerschuldner eine entsprechende Steuererklärung abgeben muss, in der er selbst diese Steuer berechnet. Sie wird nach der Megawattstunde bemessen und liegt derzeit bei 20,50 Euro je Megawattstunde. Im Gesetz sind einzelne Möglichkeiten für die Anwendung ermäßigter Steuersätze wie z. B. für Landwirte sowie für Steuerbefreiungen vorgesehen. So gilt beispielsweise Strom aus erneuerbaren Energien unter bestimmten Voraussetzung als von der Stromsteuer befreit.