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Privatkredit

Ein Privatkredit ist ein Kredit, den Kreditgeber Privatpersonen zur Verfügung stellen. In der Regel wird dieser Kredit nicht auf Grundlage eines Gegenwertes, sondern gemessen an der Einkommenssituation des Kreditnehmers gewährt. Natürlich muss dieses Einkommen glaubhaft nachgewiesen werden.

Häufig werden für den Privatkredit viele andere Begriffe wie beispielsweise Konsumentenkredit oder Ratenkredit verwendet. Der Gesetzgeber selbst kennt keine Unterschiede zwischen den verschiedenen Bezeichnungen. Er hat die rechtlichen Grundlagen für die Kreditvergabe an private Personen im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergeschrieben. Grundsätzlich findet bei einem Privatkredit der § 488 ff Anwendung. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die Formvorschriften für den Verbraucherdarlehensvertrag zu legen. Diese sind im § 491 und 492 festgelegt. Grundsätzlich fordert Gesetzgeber bei einem Privatkredit die Schriftform. Ebenso stellt er Anforderungen an die Mindestvertragsbestandteile, die in einem solchen Vertrag enthalten sein müssen. Die wichtigsten notwendigen Angaben sind neben der Nettodarlehenssumme die Darlehnskosten sowie der Zinssatz, aber auch die Angaben über die Art und Weise der Rückzahlung sowie deren Fälligkeit. Sollte neben dem Privatkredit zur Sicherung der Ratenzahlung eine Versicherung abgeschlossen werden, sind diese Kosten ebenfalls im Verbraucherdarlehensvertrag aufzuführen. Zum Schutz der Verbraucher sieht der Gesetzgeber neben diesen Vorschriften für die Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht vor.

Trotz dieser vielfältigen Angaben ist es für Verbraucher schwer, Privatkredite zu vergleichen. Grundsätzlich fordert der Gesetzgeber zwar im Hinblick auf eine höhere Transparenz die Angabe des effektiven anfänglichen Jahreszinssatzes, allerdings werben die meisten Kreditgeber mit "Ab"-Angaben. In der Regel erhält kaum ein Interessent den beworbenen Zinssatz, da dieser meist bonitätsabhängig ist. Falls ein Verbraucher die Konditionen für einen Privatkredit erfragen möchte, muss er bei der Bank vorsprechen. Diese startet dann in der Regel eine Kreditanfrage bei der Schufa und unterbreitet anschließend ein konkretes Angebot für einen Privatkredit. Grundsätzlich könnte der Verbraucher bei verschiedenen Banken Angebote einholen. Die Gefahr bei dieser Vorgehensweise liegt jedoch im Schufa-System. Jede erneute Anfrage bei dieser zentralen Stelle führt zu einer Verschlechterung der Einstufung des Kreditinteressenten. Damit erhöht sich der persönliche Zinssatz, der Privatkredit wird für den Verbraucher teurer. Allerdings gibt es eine Möglichkeit, diesen Kreislauf zu durchbrechen: Der Kreditinteressent muss einfach darauf achten, dass für seinen gewünschten Privatkredit keine Kreditanfrage, sondern eine Kreditkonditionsanfrage vorgenommen wird.