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Nummernkonto

Das Nummernkonto im Vergleich zum Namenskonto

Ein Nummernkonto oder Nummerndepot unterscheidet sich vom standardmäßigen Bankkonto oder Wertpapierdepot dadurch, dass es statt dem Namen des Inhabers eine Nummern- oder Zeichenfolge als Bezeichnung trägt. Auch auf Kontoauszügen oder anderen Bankbelegen erscheint der Name des Inhabers nicht. Dennoch ist ein Nummernkonto keine – wie häufig fälschlich angenommene – anonyme Bankbeziehung, sondern es sind bei der Eröffnung dieselben Identifikationsverfahren wie bei einem üblichen Konto durchzuführen. Der Inhaber des Kontos ist allerdings nur einem kleinen Kreis von Bankmitarbeitern bekannt.

Rechtliches zum Nummernkonto

In Deutschland muss ein Konto immer den Namen des Inhabers tragen, während es in Österreich und in der Schweiz, wo Nummernkonten übrigens als Inhaberkonten bezeichnet werden, keine Vorschriften zur Kontenbezeichnung gibt. Zur Bekämpfung der Geldwäscherei ist die Identität des Inhabers zu prüfen, weiterhin unterliegen auch Nummernkonten denselben rechtlichen und steuerlichen Vorgaben wie Standardkonten. Auch in Scheidungs und Erbfragen wird das Vermögen aus einem Nummernkonto dem Gesamtvermögen zugezählt.