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Netznutzungsgebühr

Stromanbieter, die ein fremdes Stromnetz für den Transport ihrer elektrischen Energie zum Kunden benutzen, haben dafür eine Gebühr zu entrichten - die Netznutzungsgebühr. Diese Gebühr dient für den Netzbetreiber zur Abdeckung der Instandhaltungskosten, wie sie z. B. durch den Verschleiß der Leitungen entstehen. Wechselt ein Verbraucher den Stromanbieter, so ist der neue Anbieter zur Zahlung dieser Gebühr an den vorherigen Anbieter angehalten. In der Regel ist der Grundversorger auch der Netzbetreiber, aber er ist gesetzlich verpflichtet, sein Netz auch Konkurrenzanbietern zur Verfügung zu stellen. Aber dafür steht ihm die Netznutzungsgebühr zu. Der private Verbraucher muss in jedem Fall vom Grundversorger bzw. zuständigen Netzbetreiber beliefert werden, er ist von den Gebühren dieser beiden untereinander nicht betroffen; denn die Modalitäten werden zwischen Stromlieferant und Netzbetreiber geregelt. Die Höhe dieser Gebühr ist durch Verbandsregelungen - nicht durch Bundesgesetz - festgelegt und kann somit nicht frei von jedem Netzbetreiber selbst gestaltet werden.