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Nennwert

Der Nennwert

Als Nennwert oder auch Nominalwert wird der festgelegte Wert eines Geldstücks oder Geldscheins bezeichnet. Er wird durch die Nationalbank oder wie im Eurobereich durch die Zentralbank festgelegt.
Der Begriff des Nennwerts findet sich auch im Wertpapierhandel wieder, dabei beschreibt der Nennwert jedoch eine Endauszahlung nach einer Nullkuponanleihe. Diese meinte eine Art Kauf mit garantiertem Rückkauf zu einem anderen Kurs.

Abgrenzungen zu anderen Geldwerten

Zum einen muss der Nennwert gegenüber dem Sammlerwert abgegrenzt werden. Da z.B. der Nennwert einer Reichsmarkmünze 1 Reichsmark war, aber auf Grund der Seltenheit ihr Wert für Sammler ein vielfaches ist.
Zum anderen ist der Nennwert vom Kurswert abzugrenzen, der sich auf den Wert des Geldstücks im allgemeinen Verkehr bezieht. So kann es sein, dass der Nennwert eines Scheins 10 Millionen Reichsmark ist. Jedoch besitzt der Schein diesen Wert im allgemeinen Warenverkehr nicht mehr. Er ist ungültig und damit liegt sein Kurswert deutlich unter seinem Nennwert.